Rechtsprechung
LSG Niedersachsen-Bremen, 02.08.2010 - L 9 AS 741/10 B |
Zitiervorschläge
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 02.08.2010 - L 9 AS 741/10 B (https://dejure.org/2010,119542)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 02. August 2010 - L 9 AS 741/10 B (https://dejure.org/2010,119542)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,119542) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Verfahrensgang
- SG Braunschweig, 07.06.2010 - S 50 AS 4148/09
- LSG Niedersachsen-Bremen, 02.08.2010 - L 9 AS 741/10 B
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BSG, 27.02.2008 - B 14/11b AS 15/07 R
Arbeitslosengeld II - Unterkunfts- und Heizungskosten - Abzug für …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.08.2010 - L 9 AS 741/10
Sofern sich die Beschwerdeführerin gegen eine Berücksichtigung dieser Warmwassererhitzungskosten als Abzugsposten für den Heizkostenverbrauch wendet, kann der Klage eine Erfolgsaussicht nicht abgesprochen werden, da insbesondere das BSG in seiner genannten Entscheidung vom 27. Februar 2008 (Az.: B 14/11 b AS 15/07 R [BSGE 100, 94=SozR 4 - 4200, § 22 Nr. 5 zu Rdnr. 27]) ausgeführt hat, dass der pauschalierte Abzug der Kosten für Warmwasserbereitung von den Kosten der Unterkunft nur dann nicht gelte, "wenn in einem Haushalt technische Vorrichtungen vorhanden sind, die eine isolierte Erfassung der Kosten für Warmwasserbereitung ermöglichen. - LSG Berlin-Brandenburg, 26.05.2009 - L 14 AS 1830/08
Arbeitslosengeld II - Unterkunfts- und Heizkosten - Abschlag für …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.08.2010 - L 9 AS 741/10
Die Rechtsfrage, ob eine nach Maßgabe der Heizkosten vorgenommene Abrechnung der Warmwasserkosten als konkrete Erfassung anzusehen ist, ist im Übrigen zur Zeit beim Bundessozialgericht im 14. Senat anhängig (Az.: B 14 AS 52/09 R, Vorinstanz LSG Potsdam, L 14 AS 1830/08), so dass hier auch eine offene Rechtsfrage vorliegt. - BVerfG, 07.04.2000 - 1 BvR 81/00
Verletzung von GG Art 3 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch Ablehnung von …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.08.2010 - L 9 AS 741/10
PKH darf deshalb unter dem Gesichtspunkt der nicht hinreichenden Erfolgsaussicht nur dann verweigert werden, wenn ein Erfolg in der Hauptsache, wenn schon nicht auszuschließen, so doch gänzlich fernliegend ist (BVerfG, Beschl. v. 07.04.2000, Az.: 1 BvR 81/00 in NJW 2000, 1036 ff. zur PKH-Bewilligung bei offenen Rechtsfragen).
- BSG, 24.02.2011 - B 14 AS 52/09 R
Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Abzug für Warmwasserbereitung - …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.08.2010 - L 9 AS 741/10
Die Rechtsfrage, ob eine nach Maßgabe der Heizkosten vorgenommene Abrechnung der Warmwasserkosten als konkrete Erfassung anzusehen ist, ist im Übrigen zur Zeit beim Bundessozialgericht im 14. Senat anhängig (Az.: B 14 AS 52/09 R, Vorinstanz LSG Potsdam, L 14 AS 1830/08), so dass hier auch eine offene Rechtsfrage vorliegt. - BGH, 07.12.1999 - VI ZR 51/99
Verdachtsberichterstattung: "Schleimerschmarotzerpack"
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.08.2010 - L 9 AS 741/10
PKH darf deshalb unter dem Gesichtspunkt der nicht hinreichenden Erfolgsaussicht nur dann verweigert werden, wenn ein Erfolg in der Hauptsache, wenn schon nicht auszuschließen, so doch gänzlich fernliegend ist (BVerfG, Beschl. v. 07.04.2000, Az.: 1 BvR 81/00 in NJW 2000, 1036 ff. zur PKH-Bewilligung bei offenen Rechtsfragen). - BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvL 84/86
Verfassungsmäßigkeit der Ratenzahlung bei Bewilligung von Prozeßkostenhilfe
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.08.2010 - L 9 AS 741/10
Schon aus verfassungsrechtlichen Gründen ist bei der Beurteilung der Erfolgsaussichten insoweit eine nicht zu strenge Prüfung geboten; denn Art. 3 Abs. 1, 20 Abs. 3 und 19 Abs. 4 Grundgesetz (GG) gebieten eine weitgehende Gleichstellung von bemittelten und unbemittelten Personen hinsichtlich ihrer jeweiligen Möglichkeiten, effektiven Rechtsschutz in Anspruch nehmen zu können (vgl. BVerfG, Beschl. v. 26.04.1988, Az.: 1 BvL 84/86 in BVerfGE 78, 104).